Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Pflicht- und Sonderprüfungen in wiederkehrenden Abständen zur Überprüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erstellen. Als Wirtschaftsprüfer werden wir sämtliche Geschäftsvorfälle im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften kontrollieren und für unsere Mandanten im Prüfbericht aufarbeiten.
Das Expertenwissen und die prüfungsnahen Dienstleistungen der Kanzlei BIEGANSKI stehen Ihnen garantiert dabei zur Verfügung.
Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen für Unternehmen ergeben sich aufgrund der Rechtsform, Branchenzugehörigkeit und Unternehmensgröße.
Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen betreffen in der Regel einzelne Sachverhalte und können mehrfach im Jahr erfolgen.
Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen stellt eine valide Abschätzung von objektiven Verkehrswerten im Rahmen der Transaktionsberatung und Nachfolgeplanung dar.
Gutachten werden nach Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen des jeweiligen Sachverhaltes erstellt.
Um Ihr Unternehmen optimal auf dem Markt zu positionieren und zukünftig mehr Gewinn zu ermöglichen, ist unsere Unternehmensberatung empfehlenswert. Dabei analysieren wir Ihr Geschäft und Ihre Zahlen, um Ihnen wirtschaftliche Vorschläge zu machen.
Unsere Unternehmensberatung richtet sich gleichermaßen an Freiberufler und kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU). Anhand eines ausführlichen Berichts erhalten Sie eine umfangreiche Bewertung von betriebsrelevanten Kennzahlen, die die aktuelle Situation Ihres Unternehmens widerspiegeln und für weitere Entscheidungen ausschlaggebend sind.
Unternehmensdiagnosen beurteilen das wirtschaftliche Umfeld und liefern Entscheidungshilfen.
Risikobewertungen identifizieren die Gefahren und deren Häufigkeit für Risikoträger.
Nachfolgeplanung sichert den langfristigen Wissenstransfer und minimiert erfolgskritische Risiken.